



Wenn der Betreiber eines Wireless Wans dieses nicht nach dem Stand der Technik absichert, ist er haftbar, falls über dieses Netzwerk von Dritten für illegale Zwecke mißbraucht wird. Dies wurde kürzlich mit einem Urteil des Landgerichts Hamburg (AZ 308 O 407/06) vom 27.Juni festgestellt. Als Konsequenz sollten alle WLAN’s nur noch verschlüßelt betrieben werden.
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10.9.2006 |
IT Service und Consulting

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